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Netzgesellschaft Potsdam GmbH
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Compliance
1. Compliance
Unter Compliance wird die Einhaltung aller von den Unternehmen und ihren Mitarbeitern zu beachtenden gesetzlichen wie unternehmensinternen Vorschriften und Leitlinien verstanden.
Für die Stadtwerke Potsdam als kommunaler Unternehmensverbund ist Compliance von besonderer Bedeutung. Verantwortungsbewusstes, integres und regelkonformes Verhalten ist eine wesentliche Voraussetzung für unseren Unternehmenserfolg und wird von unseren Geschäftspartnern und Kunden positiv wahrgenommen.
Wir halten die für uns geltenden Gesetze ein, beachten die Regeln zur Korruptionsprävention und im Umgang mit (potenziellen) Interessenkonflikten, befolgen die Anforderungen an eine verantwortliche Unternehmensführung sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz, regeln unsere Auftragsvergabe über ein transparentes Vergabeverfahren ab und verfügen über ein Datenschutz-Management-System. Arbeitsschutz ist für uns ein wichtiges Gut, Maßnahmen zum Umweltschutz sind Bestandteile unseres täglichen Handelns.
2. Verhaltenskodex
Um unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden gerecht zu werden, verpflichten wir uns zu klaren Verhaltensgrundsätzen. Diese sind in unserem Verhaltenskodex zusammengefasst. Mit dem Verhaltenskodex bekennen wir uns zur Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen und setzen uns das Ziel, Integrität, Transparenz und Professionalität im Umgang miteinander, mit unseren Kunden sowie mit unseren Gesellschaftern stetig weiterzuentwickeln.
Der Verhaltenskodex ist Leitfaden für unser tägliches Handeln und Verhalten – intern und extern. Er konkretisiert die gemeinsamen Werte aus dem Leitbild, gibt Orientierung und auch Rahmen, wo gesetzliche Vorgaben unser Handeln bestimmen.
Die Stadtwerke Potsdam sind mit ihren Produkten und Dienstleistungen wichtiger Bestandteil der Stadt Potsdam. Bei unseren Kunden stehen wir für Nähe, Stabilität und Kompetenz. Werte auf die wir stolz sind. Werte, die eine hohe Verantwortung in sich tragen.
3. Lieferantenkodex
Im Lieferantenkodex definieren wir die wichtigsten Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes und integres Handeln, die wir bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern voraussetzen. Dazu gehört u.a. die Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte, die Achtung der Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Vermeidung von Korruption. Die Einhaltung des Lieferantenkodex ist wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Lieferanten.
4. Korruptionsprävention und Einrichtung einer „internen Meldestelle“
Die Verbundunternehmen der Stadtwerke Potsdam betreiben eine aktive Korruptionsprävention und haben eine externe anwaltliche Ombudsperson als Bestandteil des installierten Systems der Korruptionsvorsorge bestellt.
Beim Verdacht auf korruptionsverdächtige bzw. strafrechtlich relevante Sachverhalte können Sie sich vertrauensvoll an unsere Ombudsperson, Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra, wenden (siehe unten).
Darüber hinaus wurde Frau Dr. Niewiarra beauftragt, als „interne Meldestelle“ der SWP gemäß den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu agieren. In dieser Funktion nimmt Frau Dr. Niewiarra Hinweise auf wirtschaftskriminelle Handlungen sowie zu Meldeinhalten i.S.d. § 2 HinSchG entgegen.
5. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (im folgenden „LkSG“) verpflichtet die Stadtwerke Potsdam, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten in angemessener Weise zu beachten. Die Lieferkette bezieht sich dabei auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen bei der Gewinnung der Rohstoffe bis hin zu der Lieferung an den Endkunden.
Um die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einhalten zu können, muss ein angemessenes und wirksames Risikomanagement verankert werden. Diese Sorgfaltspflichten ergeben sich abgestuft nach den jeweiligen Einflussmöglichkeiten: (1) auf den eigenen Geschäftsbereich (2) das Handeln des (unmittelbaren) Vertragspartners (3) das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.
Zur Verankerung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements gehört die Festlegung von Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens – verbunden mit dem Ziel, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu überwachen. Die Stadtwerke Potsdam haben dazu einen Menschenrechtsbeauftragten benannt:
Abteilungsleitung der Stabsabteilung Compliance in der Stadtwerke Potsdam GmbH Steinstraße 104-106, Haus 14, 14480 Potsdam
erreichbar unter:
Weitere Elemente eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements sind:
Die Durchführung einer Risikoanalyse: Hierüber soll das Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den unmittelbaren Zulieferern Bereiche identifizieren, die besonders hohe menschenrechtliche und umweltbezogenen Risiken bergen.
Verankerung von Präventionsmaßnahen: Auf Basis der durch die Risikoanalyse identifizierten Risiken sind geeignete, präventive Maßnahmen zu treffen. Dies können beispielsweise die Vereinbarung vertraglicher Menschenrechtsklauseln, die Durchführung von Schulungen oder Implementierung von Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken sein.
6. Beschwerdeverfahren/ Meldekanal/ Hinweisgebersystem
Im Zusammenhang mit der Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses Beschwerdeverfahren gibt sowohl unmittelbar Betroffenen als auch Personen die von potenziellen oder tatsächlichen Verletzungen wissen die Möglichkeit, auf Risiken und Verletzungen hinzuweisen.
Wir haben mit der Beauftragung von Rechtsanwältin Frau Dr. Niewiarra sowohl als „interne Meldestelle“ im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) als auch als Ombudsperson der Stadtwerke Potsdam ein entsprechendes Beschwerdeverfahren/ Hinweisgebersystem zur Entgegennahmen von Hinweisen eingerichtet: Sowohl Mitarbeitende als auch Externe haben hierüber die Möglichkeit, Hinweise auf potenzielle oder tatsächliche Compliance Verstöße, Verletzungen von menschrechts- oder umweltbezogenen Pflichten oder diesbezügliche Risiken abzugeben.
Frau Dr. Niewiarra ist sowohl telefonisch als auch unter der für die Stadtwerke Potsdam eingerichtete E-Mail-Adresse erreichbar. Möchten Sie als Hinweisgeber der Ombudsperson gegenüber Ihren Namen nicht nennen, respektieren wir dies. Sie sollten allerdings für Rückfragen per E-Mail oder telefonisch erreichbar sein.
Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
Rechtsanwältin Frau Dr. Kathrin J. Niewiarra
Kanzlei Elke Schäfer Rechtsanwälte
Philippistrasse 11
14059 Berlin
Telefon (030) 60985255
Fax (030) 887 1949 11
www.ra-elkeschaefer.de
Einzelheiten zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens finden Sie hier: Verfahrensordnung
Der Meldekanal ist kein Notfallservice
Bitte beachten Sie, dass das Beschwerdeverfahren/ Hinweisgebersystem kein Notfallservice ist! Bitte melden Sie eine Störung, eine unmittelbare Bedrohung für Gesundheit oder Sachgüter und ähnliches nicht über die Meldekanäle des Hinweisgebersystems, da diese hierfür nicht ausgelegt sind. Nutzen Sie dafür bitte die Möglichkeiten zur Meldung einer Störung, die bei der jeweiligen Gesellschaft angegeben werden (insb. bei der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) und Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH (Stadtbeleuchtung)).